Spendenhilfe/Mitgliedschaft

1. Spenden Sie für den weiteren Ausbau der Schule/Kindergarten in Loolepo

Wir haben im Januar 2016, 2019 und 2020  Brunnen für die Masai in Loolepo gebaut. Es werden weitere Brunnen benötigt.

Bis Januar 2020 konnten sechs Klassenräume plus Küche und Toiletten sowie ein überdachter Spielplatz eingeweiht werden (siehe aktuelle Projekte).

Gern würden wir diese Schule weiter ausbauen, dazu benötigen wir pro Klassenraum ca. 10000,00€ incl. Anbringung von Solarpanelen.

Spendengelder werden nach wie vor auch hierfür benötigt:

  • Schulspeisung
  • Schulbücher/Schulmaterialien
  • Schuluniformen
  • Erweiterung der Solaranlage
  • Schulgarten
  • Schulrucksäcke
  • Spielmaterialien (z.B. Bälle/Springseile/Federball Sets)
  • Lehrerzimmer
  • Schulbänke/Tische
  • Bau eines Geburtshauses nach Fertigstellung der Krankenstation
  • Bau einer Polytechnik Schule

2. Übernahme einer Patenschaft an der Nashipai Kindergarten & Primary School Kaitoriori/Loolepo

Mit einer Patenschaft können Sie ein Schulkind ab sofort unterstützen. Auf dem folgenden Link finden Sie den Antrag für eine Patenschaft: –>

Auf Wunsch kann ein Kontakt zu dem jeweiligen Kind/der Familie hergestellt werden.

3. Zweckgebundene Einzelspenden 

Sie können selbstverständlich auch mit zweckgebundenen Einzelspenden unseren Verein tatkräftig unterstützen.

4. Mitgliedschaft 

Werden Sie im Mitglied in unserem Verein, wir freuen uns über jegliche Unterstützung –> ANTRAGSFORMULAR   

Wenn Sie spenden möchten, bitten wir Sie, folgende Kontoverbindung zu nutzen:

Tuko Pamoja Kenya e.V.

Kreditinstitut: Volksbank Rhein-Köln-Erft eG
IBAN: DE05370623652914129012
BIC: GENODED1FHH
Steuernummer des Vereins: 20/294/72325

Info: Einfache Spendenquittung & Zuwendungsbestätigung

Tuko Pamoja Kenya e.V. ist vom Finanzamt Kiel als gemeinnützige Organisation anerkannt und gemäß
§5 Abs.1 Nr.9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit.
Folglich können Sie Ihre Mitgliedsbeiträge sowie Ihre Geld- und Sachspenden an unseren gemeinnützigen Verein gemäß §10b Abs.1 EStG von der Steuer absetzen.

Kleinspenden bis 200€ benötigen nur eine „einfache Spendenquittung“

Bei Zuwendungen bis 200€ genügt bereits ein Einzahlungs- bzw. ein Buchungsbeleg Ihrer Überweisung, den Sie zusammen mit unserer „einfachen Spendenquittung“ Ihrem zuständigen Finanzamt vorlegen.
Wichtig: Auf ihrem Buchungsbeleg müssen Name und Konto-Nr. von Ihnen und von uns (Empfänger), Ihr Zuwendungsbetrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein.

Amtliche Zuwendungsbestätigung bei Spenden über 200€
Sollten Sie sich dazu entschließen, eine Zuwendung an uns zu tätigen, die einen Betrag von 200€ übersteigt, so benötigen Sie von unserer Seite eine amtliche Zuwendungsbestätigung, die Sie später an Ihr Finanzamt weiterleiten.
Diese Zuwendungsbestätigung bekommen Sie selbstverständlich von uns per mail oder auf dem Postweg zugesandt, sobald wir Ihre Spende erhalten haben.

Einmalige und regelmäßige Spender
Bei regelmäßigen Geldzuwendungen (z.B. Förderungen und Mitgliedsbeiträge) werden wir Ihnen zum Ende des aktuellen Jahres eine „Sammelbestätigung“ aller Ihrer Zuwendungen ausstellen. (Selbstverständlich stellen wir auf Wunsch auch einzelne Quittungen aus).
Einmalige Spender bekommen ab einer Zuwendung von 20€ von uns automatisch eine Spendenquittung zugesendet.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir ab 2016 Spendenquittungen per E-Mail versenden, um unsere Verwaltungskosten so gering wie möglich zu halten.